Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-Arena GbR

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Grundlegende Bedingungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungen, Leistungen und Angebote, welche von der IT-Arena GbR ausgehen. Auch wenn diese nicht, ausdrücklich nochmals mit dem Kunden in einer laufenden Geschäftsbeziehung vereinbart werden, gelten sie auch im künftigen Geschäft untereinander als wirksam und müssen nicht separat nochmals vereinbart werden.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen, sofern diesen nicht schriftlich zugestimmt wurde.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote der IT-Arena GbR sind als unverbindlich zu verstehen. Ebenso Beratungen und Empfehlungen an den Kunden. Angebotsänderungen seitens des Kundens, werden im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Auftragsannahme erfolgt nur bei einer erfolgreichen Bonitätsprüfung des Kundens.

2.2 Bei der Bestellung durch den Kunden, gibt er der IT-arena GbR ausdrücklich in Schriftform bekannt, dass die Leistungserstellung erfolgen soll.

2.3 Eine Auftragsbestätigung durch die IT-arena GbR, bestätigt den Auftragt und umfasst die vereinbarten Leistungen und Services die erbracht werden.

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt. Bei Lieferung- oder Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Zulieferers, kann die Kopierarena GbR die Leistung nicht fristgerecht zum vereinbarten Termin erbringen. Der Kunde erlaubt in diesem Fall der IT-Arena GbR, die Leistung bzw. Teilleistungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu liefern. Sollte die Behinderung länger als drei Monate andauern, ist es dem Kunden erlaubt von seinem Vertragsschluss hinsichtlich noch nicht erfüllter Teile zurückzutreten.

3. Preise

3.1 Geltende Preise für den Kunden sind nach diesen Geschäftsbedingungen in der Bestellung und Auftragsbestätigung vorzufinden. Dabei handelt es sich ausschließlich um Netto-Preise und verstehen sich somit zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

3.2 Kosten für die Verpackung, Fracht und Versicherung sowie sonstige Kosten sind nicht enthalten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungen an die IT-Arena GbR sind sofort fällig. Außer es wurde schriftlich ein gesonderter späterer Zahlungstermin vereinbart. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug – es gilt immer der Zahlungseingang – sind alle geschuldeten Zahlungen sofort zu erstatten. Sind in der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bereits Kosten und Zinsen entstanden, hält sich die IT-Arena GbR vor, zunächst diese ungedeckten Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderungen mit der eingegangenen Zahlung zu begleichen. Die Gesamtschuld kann somit sofort fällig gestellt werden und alle noch ausstehenden Leistungen werden nur noch gegen Vorzahlung oder Sicherheiten erbracht.

5. Versand, Gefahrenübergang und Erfüllungsort

5.1 Sobald die Sendung an die Person die den Transport ausführt übergeben worden ist, geht die Gefahr an den Käufer über. Hierfür werden geeignete Transportmittel gewählt, was nicht heißt, dass die IT-Arena GbR zur billigsten Versendung gezwungen ist. Nur im Falle, dass mit dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung bzgl. Transporthilfsmittel, -beförderung, -versicherung getroffen worden ist, wird dieser Vereinbarung entsprechend Sorge getragen.

5.2 Versandfertige Ware, welche dem Kunden gemeldet ist muss sofort abgerufen werden. Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach, entstehen ihm Kosten für Versand und einhergehende Gefahren. Ein neuer Abholungstermin muss vereinbart werden.

5.2 Im Falle, dass der Kunde in Annahmeverzug gerät, entstehen Kosten für den Kunden in Höhe der Einlagerungskosten. Diese entspricht 1,5 % des Rechnungsbetrags, für jeden angefangen Monat.

5.3 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der IT-Arena GbR ist Dettingen, außer es wurde ein anderer Erfüllungsort vereinbart.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der IT-Arena GbR (inbegriffen sind sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden entstanden sind oder entstehen werden, verbleibt das Eigentum am Vertragsgegenstand bei der IT-Arena Gbr.

6.2  Der Vertragsgegenstand bleibt Eigentum und ist als Vorbehaltsware definiert.

6.3. Dem Kunden ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder / und zu verpfänden. Ebenso eine Sicherungsübereignung. Im Falle einer ungenehmigten Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden, zahlt der Kunde die gesamte Restschuld sofort fällig oder es werden Sicherheiten gefordert. Wenn der Kunde der Restschuldzahlung oder der Stellung von Sicherheiten nicht innerhalb von sieben Tagen nachkommt, so erlischt sein Gebrauchtrecht an der Vorbehaltsware. Voraussetzung ist, dass die Kopierarena GbR in diesem Fall eine entsprechende Aufforderung dem Kunden unverzüglich zukommen lässt.

6.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware zu versichern: Diebstahl-, Wasser-, Feuerschäden sind auf die Dauer seiner Verpflichtung auf den Neuwert zu versichern. Im Falle eines Zugriffs von Dritten auf die Vorbehaltsware, muss der Kunde die IT-Arena GbR unverzüglich in Kenntnis setzten.

6.5 Bei Insolvenzverfahren des Kunden oder anderen Gründen des Kunden, die diesen langfristig daran hinter die Forderungen zu erfüllen (Nichteinlösen eines Schecks, Verzugseintritt, Zahlungseinstellung …), tritt die IT-Arena GbR die sofortige Rückholung des Vertragsgegenstands an.

7. Haftungsbeschränkungen

7.1 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere bei der Verletzung von Pflichten eines Schuldverhältnisses. Schadensansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Versand der Ware.

7.2 Bei Verletzung der Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nur insoweit, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

7.3 Haftungsansprüche gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden auf Produkthaftung. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.4 Haftungsbeschränkungen gelten für alle, die mit der Kopierarena GbR in einem Arbeitsverhältnis sowie für die Geschäftsführer.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit und Datenverarbeitung

8.1 Für diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der IT-Arena GbR und dem Kunden, gilt ausschließlich das Recht des Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand Heidenheim an der Brenz für alle Streitigkeiten die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben.

8.4 Sollten in diesen allgemeinen Geschäftsbestimmungen einzelne Bestimmungen nicht mehr gültig sein,  bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

8.5 Die IT-Arena GbR darf ausschließlich für den Geschäftszweck, Kundendaten verarbeiten und speichern.

 

II. BESTIMMUNGEN FÜR MIETVERTRÄGE

1. Mietbeginn und Mietraten

1.1 Die Zahlung des Mietzinses beginnt zum Zeitpunkt, welcher im Vertrag vereinbart wurde. Wurde kein konkreter Zeitpunkt der Zahlung des Mietzinses vereinbart, muss die erste Zahlung des Mietzinses zum Zeitpunkt der Abholung oder Auslieferung des Vertragsgegenstands erfolgen.

1.2 Die Mietraten sind monatlich im Voraus bis spätestens um dritten Werktages eines Monats kostenfrei auf das angegebene Konto im Vertrag des Vertragsgegenstands überwiesen werden.

2. Verzugszins und Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug

2.1 Gerät der Kunde mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug, verlangt die IT-Arena GbR einen Verzugszins in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite.

2.2 Die IT-Arena GbR ist bei Nichtzahlung des Mietzinses, trotz zweifacher Mahnung  dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort zu kündigen. Ebenso ist die Kopierarena GbR dazu berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen im Falle von: drei unpünktlichen Zahlungen des Mietzinses durch den Kunden, bei gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren des Kunden oder wenn über das Vermögen des Kunden ein  Konkursverfahren beantragt oder eröffnet ist.

2.3 Schadensansprüche können von der IT-Arena GbR bei einer fristlosten Kündigung geltend gemacht werden. Die Höhe dieser Schadensersatzansprüche ist in Höhe der verbleibenden Mietzinsen anzusetzen. Falls die Mietvorauszahlung noch nicht geleistet worden ist, wird diese im vollen Umfang den Schadensersatzansprüche der Kopierarena GbR zugunsten gerechnet.

3. Versicherung und Haftung

3.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Vertragsgegenstand zu versichern: Diebstahl-, Wasser-, Feuerschäden sind auf die Dauer des Mietverhältnisses auf den Neuwert auf eigene Kosten zu versichern. Auf Aufforderung durch die IT-Arena GbR muss der Kunde die entsprechenden Versicherungsscheine vorzeigen.

3.2 Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet, den Vertragsgegenstand in seine Betriebshaftpflichtversicherung mit aufzunehmen. Somit tritt der Kunde sämtliche Versicherungs- und Schadensansprüche, der er wegen Verlustes oder Beschädigung des Vertragsgegenstands erwirkt, an die Kopierarena GbR ab. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung sowie mittelbarer und unmittelbaren Schaden des Vertragsgegenstands.

3.3 Im Falle eines Zugriffs von Dritten auf den Vertragsgegenstand, muss der Kunde die IT-Arena GbR unverzüglich in Kenntnis setzten.

4. Gewährleistung

4.1 Die Gewährleistung gilt nur für neue Mietgegenstände zwei Jahre. Bei gebrauchten Mietgegenständen offeriert die IT-Arena GbR seinen Kunden eine Gewährleistung in Höhe von einem Jahr. Ist der Kunde Unternehmer gilt die Gewährleistung nur für neue Mietgegenstände in Höhe von einem Jahr. Gebrauchte Mietgegenstände sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungszeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt der Auslieferung oder Abholung des Mietgegenstands.

4.2 Als gebrauchte Mietgegenstände sind ins Besondere Ausstellungswaren zu sehen. Diese Waren weisen Gebrauchtspuren auf die aber keinen Mangel darstellen. Diese Gebrauchtspuren stellen keine Beeinträchtigung der Funktionsweise der Ware dar. Diese Gebrauchtspuren werden nicht detailliert im Vertrag aufgenommen. Im Falle eines nicht durch den Kunden verursachten Mangels, sondern eines Mangels der in der Sache als Gebrauchtware liegt, verpflichtet sich die IT-Arena GbR diesen Mangel innerhalb acht Wochen zu beseitigen. Die acht Wochen gelten ab dem Zeitpunkt, ab dem die IT-Arena GbR Kenntnis von dem Mangel genommen hat. Der Kunde verpflichtet sich somit die IT-Arena GbR im Falle eines Mangels unverzüglich zu informieren, spätestens eine Woche nach Eingang des Vertragsgenstandes bzw. eine Woche, nachdem der Mangel in Erscheinung getreten ist.

4.3 Ist der Kunde ein Unternehmen sind Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Ist der Kunde Verbraucher hat dieser die Wahl zwischen den genannten Optionen. Allerdings behält sich die IT-Arena GbR vor die gewünschte Nacherfüllungsart des Kunden abzulehnen, im Falle, dass die Aufwendungen unverhältnismäßig sind. Unverhältnismäßige Aufwendungen sind als jene zu verstehen, wenn auch bei Beseitigung des Mangels eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit gegeben ist und eine Ersatzlieferung somit nicht nötig ist. Gewährleistung durch Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche kann nur der Kunde selbst stellen. Ansprüche aus der Gewährleistung sind somit nicht abtretbar.

4.4 Bei Mängelbeseitigung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Service-Techniker der IT-Arena GbR repariert das Mietobjekt vor Ort oder das schadhafte Mietobjekt wird an die IT-Arena GbR versendet und die Rücksendung veranlasst. Falls der Service-Techniker einen anderen Ort als den Sitz der Firma des Kunden anfahren muss, werden Kosten entsprechend der Anfahrtszeit separat berechnet.

4.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer nicht seinen Verpflichtung nachkommt die Betriebs- und Wartungsanweisungen zu befolgen, selbst Teile auswechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Spezifikationen des Originals entsprechen.

4.6 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Das Mietobjekt bleibt im Eigentum der IT-Arena Gbr. Untervermietung ist nicht gestattet. Falls eine ungenehmigte Untervermietung stattfindet, tritt der Kunde sämtliche Ansprüche aus der Untervermietung an die IT-Arena GbR ab.

6. Wartung und Rückgabe

6.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden das gemietet Objekt zu Warten und in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten, sofern kein Wartungsvertrag mit der IT-Arena GbR vereinbart wurde. Es bleibt dem Kunden frei den Wartungsvertrag mit der IT-Arena GbR zu schließen. Falls kein Wartungsvertrag geschlossen wurde, liegt es in der Verantwortung des Kunden nach Ablauf des Mietverhältnisses das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Dabei werden Abnutzungsspuren entsprechend der Mietdauer berücksichtigt.

6.2 Falls der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, stellt die IT-Arena GbR die entstehenden Kosten für das setzen des Vertragsgegenstandes in einen ordnungsgemäßen Zustand, dem Kunden in Rechnung. Auch während dieser Instandsetzungszeit, ist der Kunde weiterhin verpflichtet den Mietzins zu bezahlen.

6.3 Falls der Kunde nach Beendigung des Mietverhältnisses den Vertragsgegenstand nicht rechtzeitig an die IT-Arena GbR zurück überstellt, wird ein ortsübliches Nutzungsentgelt für den Kunden fällig. Dieses kann die Höhe der letzten Mietrate übersteigen

7. Dauer des Mietverhältnisses

7.1 Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, sofern kein bestimmtes Mietende vertraglich definiert wurde.

7.2 Die Kündigung benötigt die Schriftform.

7.3 Die Kündigung gilt ab Zugang bei der anderen Partei.

7.4 Das Mietverhältnis verlängert sich um weitere zwölf Monate sofern eine bestimmte Mietdauer gesetzt wurde und diese nicht sechs Monate vor Ablauf schriftlich bei der anderen Partei gekündigt worden ist.

 

III. BESTIMMUNGEN FÜR WARTUNGSVERTRÄGE

1. Allgemeines

1.1 Ein Wartungsvertrag kann nur mit der IT-Arena GbR geschlossen werden, wenn ein Mietvertrag eines Mietobjekts der IT-Arena GbR existiert. Somit kann der Kunde entscheiden, ob er die Wartung durch die IT-Arena GbR durchführen lässt oder nicht.

1.2 Sämtliche Ersatzteile die von der IT-Arena GbR dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum der Firma.

1.3 Alle Störungen die auftreten sind sofort der IT-Arena GbR zu melden.

1.4 Der Kunde ist in der Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die Erfüllungsgehilfen der IT-Arena GbR Zugang zum Mietobjekt haben, um die erforderlichen Wartungsarbeiten tätigen zu können. Ebenso muss dafür Sorge getragen werden, dass Hilfsgeräte, elektrischer Strom etc. zur Verfügung steht.

2. Beginn des Wartungsvertrags & Preise

2.1 Der Vertrag tritt zu dem Zeitpunkt der Unterzeichnung diesem in Kraft und gilt bis zum Ende des jeweiligen Jahres, sofern kein separater Endzeitpunkt schriftlich vereinbart wurde. Falls nicht sechs Monate vor Ende der Vertrag gekündigt worden ist, verlängert sich dieser um weitere 24 Monate.

2.2 Die Kosten entstehen in Form eines Pauschalpreises, bei Kopiergeräten entstehen auch Kosten pro Kopie. Sollte sich die Kosten aus Gründen der IT-Arena GbR ändern, muss die IT-Arena GbR gibt es eine Änderungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats. Die IT-Arena GbR hat das Recht die Kosten zu verändern, sofern dies erforderlich ist um Kostensteigerungen auszugleichen. Nach Ablauf der Änderungsfrist gelten die neuen Kosten als vereinbart.

2.3 Die Pauschalpreise sind zum 01.01 zu überweisen. Sowohl die des laufenden als des kommendes Kalenderjahres. Zum Jahresende sind die Abrechnung der Kopien fällig und an die IT-Arena GbR am letzten Werktag des Monats Dezember zu zahlen. Bedingung ist das der Kunde der Kopierarena GbR rechtzeitig den Zählerstand mitteilt, sodass die IT-Arena GbR eine entsprechende Rechnung stellen kann. Falls der Kunde den Zählerstand nicht rechtzeitig der IT-Arena GbR mitteilt, werden die Kosten der Kopien auf Basis eines durchschnittlichen Verbrauchs kalkuliert und in Rechnung gestellt. Nach Eingang der tatsächlichen Kopie-Anzahlen, wird das zusätzlich benötigte Volumen in Rechnung gestellt.

3. Umfang & Leistungen des Wartungsvertrags

3.1 Nach den Erfordernissen des Vertragsgegenstands ist es Ziel dieses Wartungsvertrags den Vertragsgegenstand in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Die Instandhaltung erfolgt, sofern es sich um natürlichen Gebrauch und natürliche Abnutzung des Vertragsgegenstands handelt.

3.2. Enthalten ist die Lieferung und Einbau der Ersatzteile. Ebenso wie die Reparatur und Auswechslung von Austauschteilen.

3.3 Wenn vertraglich vereinbart worden ist, ist eine Nachlieferung von Tonern durch die Kopierarena GbR mit dem Wartungsvertrag abgegolten. Voraussetzung ist, dass es sich um einen normalen Verbrauch handelt. Falls der Umfang über den normalen Verbrauch hinausgeht, werden die dafür benötigten Toner gesondert in Rechnung gestellt. Der normale Verbrauch richtet sich nach den Herstellerangaben und den abgerechneten Kopiervolumen.

3.4 Werden Leistung des Wartungsvertrags außerhalb der Arbeitszeit (Montag – Freitag von 8.00  - 16.00 Uhr) erbracht, fallen neben den vereinbarten Kosten, zusätzliche Kosten an.

3.5 Ausschließlich die IT-Arena GbR, darf alle anfallenden Tätigkeiten der Wartung ausfüllen.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet ausschließlich Materialien, die ihm von der Kopierarena GbR zur Verfügung gestellt werden zu verwenden.

4. Ausschlüsse / Überschreitung des Kopiervolumens

4.1 Nicht Gegenstand dieses Wartungsvertrags sind:

4.1.1 Wartungs- und Reparaturarbeiten die aufgrund von Verwendung ungeeigneter  Materialien entstanden sind. Sowie durch Eingriffe nicht autorisierter Dritte.

4.1.2 Festplatten, Drucker-, Fax- und Netzwerkkarten, Softwareinstallationen, Drucker-, und XIO-Kabel sind ausgeschlossen.

4.1.3 Ersatz von Betriebsstoffen, Arbeitsmittel, Folie, Papier, Heftklammern, Lichtquellen, Schönheitsreparaturen an der Verkleidung, Zubehörteile.

4.2 Kommt es aufgrund von überdurchschnittlicher Nutzung des Mietgegenstands zu einer erhöhten Abnutzung (Kopiervolumen übersteigt den vereinbarten Höchstwert um 15%), dann ist die Kopierarena GbR aufgrund von frühzeitigen Verschleiß dazu berechtigt, die erhöhten Instandhaltungskosten separat in Rechnung zu stellen. Falls die Überschreitung des Höchstwerts des Kopiervolumens mehr als drei Monate anhält, ist die IT-Arena GbR dazu berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bedingung für die i IT-Arena GbR ist, dass Sie sobald das Kopiervolumen das erste Mal überschritten worden ist, den Kunden schriftlich darauf aufmerksam macht, dass das Kopiervolumen nicht mehr den Höchstwert überschreiten darf.

5. Kündigung

5.1 Die IT-Arena GbR ist zu jederzeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dazu berechtigt zu kündigen. Insbesondere dann wenn der Kunde wesentlichen Verpflichtung  des Vertrags nicht nachkommt. Dazu fallen im Besonderen, wenn der Kunde den Standort des Mietgegenstands verändert, wenn der Kunde Material verwendet, die nicht von der IT-Arena GbR zur Verfügung gestellt wurde und dadurch Störungen verursacht werden oder wenn der vereinbarte Höchstwert des Kopiervolumens überschritten wird (siehe 4.2).

6. Haftung

6.1 Haftungsansprüche gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden auf Produkthaftung. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt ebenso für Erfüllungsgehilfen der Kopierarena GbR.

6.2 Ausgeschlossen wird die Haftung für Mangelfolgeschäden. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn.

6.3 Die Haftung für Personenschäden übernimmt die IT-Arena GbR unbeschränkt, sofern sie dafür schuldhaft ist. Sachschäden sind auf die Höhe des vertragstypischen Schadens begrenzt.

7. Erfüllungsort & Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsorte für die Leistungen sind die Betriebsstätte des Auftraggebers.

7.2 Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz. Die IT-Arena GbR ist auch dazu berechtigt, Klage am (Wohn-) Sitz zu erheben.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Jegliche Änderung und oder Erweiterungen dieses Vertrags benötigen der Schriftform. Absprachen die mündlich vereinbart worden sind, existieren nicht.

8.2  Sollten einzelne Bestimmungen nicht mehr gültig sein,  bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.