Geräteprüfung

Wir prüfen Ihre Geräte nach DGUV 3.

Der Gesetzgeber schreibt vor:
Ortsfeste/ortsveränderliche Geräte und Anlagen sind regelmäßig zu prüfen.
Warum? Ein Großteil der Schäden entsteht durch Brände bei defekten Geräte und Installationen.
Diese können Personenschäden und auch beträchtliche Sachschäden verursachen!

Nach der DGUV Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (früher: BGV A3) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine ortsfesten/ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen. Diese Pflichtübung ist für jeden verantwortungsvollen Unternehmer notwendig. Denn im Schadensfall sind Sie gegenüber dem Versicherer und der Justiz auf der sicheren Seite. Verzichten Sie auf die Prüfung, gehen Sie nicht nur ein Risiko ein, das unerwünschte Folgen haben kann, Sie begehen unter Umständen eine Straftat!

 

Was sind denn "ortsfeste/ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel"?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind nach §2 der DGUV V3 fest angebracht oder aufgrund ihres Gewichts schwer zu bewegen. Dazu gehören auch Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Etwas konkreter? Beispiele für ortsfeste Betriebsmittel in diesem Sinne sind: Serveranlagen, Warmwasserspeicher und Durchlauferhitzer, Klimaanlagen und viele mehr.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte oder Werkzeuge, die während des Einsatzes bewegt werden oder leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden können und dabei an das Stromnetz angeschlossen sind. Dazu gehören Arbeitsmittel wie z. B. Bürogeräte, Haushaltsgeräte, Verlängerungskabel, Anschlussleitungen und auch handgeführte Elektrowerkzeuge.
Definiert werden diese durch DIN VDE 0100-200.

 

Wie läuft die Prüfung der ortsfesten Geräte ab?

Zunächst klären wir das Vorgehen mit Ihnen und stimmen einen Termin ab, bei dem Ihre ortsfesten Betriebsmittel auch durch unsere Elektrofachkräfte zugänglich sind. Die Prüfung selbst ist nach DIN / VDE-Richtlinie festgelegt und folgt diesen Schritten:

  • Besichtigung: Unser Techniker untersucht die Geräte auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendungen.
  • Erprobung: Das Gerät wird bezüglich seiner ordnungsgemäßen Funktion geprüft.
  • Messung: Es werden pro Gerät zahlreiche Messungen durchgeführt und protokolliert.
  • Der umfangreichste Punkt ist der Bereich Messungen, bei dem unser Techniker folgendes prüft:  -Schutzleiterprüfung (nur Geräteklasse I)
    • Messung des Isolationswiderstands
    • Messung des Schutzleiterstroms (nur Geräteklasse I)
    • Messung des Berührungsstroms (nur Geräteklassen I und II)
    • Nachweis der sicheren Trennung (SELV/PELV)

Diese Prüfungen dürfen natürlich nur von zertifiziertem Fachpersonal mit kalibrierten Messgeräten durchgeführt werden.

 

Was haben Sie als Unternehmer davon?

Stehen Sie als Unternehmen auch den DGUV-Prüfungen für ortsfeste/ortsveränderliche Betriebsmittel kritisch gegenüber?
Der zeitliche Aufwand für Sie ist gering und die ebenfalls geringen Kosten werden Sie positiv überraschen.

  • Zuverlässigere Geräte: Elektrogeräte mit Mängeln und Defekten können Sach- und Personenschäden bewirken. Mit einer regelmäßigen Untersuchung Ihrer Anlagen und Geräte im Betrieb gehen Sie auf Nummer sicher. Während der DGUV-Prüfung reparieren wir sogar kleinere Mängel und Defekte vor Ort.
  • Dokumentierte Prüfung: Wenn Sie einen Nachweis über die erfolgte Prüfung besitzen, sind Sie gegenüber Versicherungen und der Berufsgenossenschaft juristisch auf der sicheren Seite.
  • Inventarisierung aller Betriebsmittel: Alle im Rahmen der Prüfung untersuchten ortsfesten Geräte werden elektronisch katalogisiert und mit einem langlebigem Prüfsiegel ausgezeichnet. So behalten Sie dauerhaft den Überblick über Ihre Betriebsmittel und können diese den einzelnen Protokollen und der Gefährdungsbeurteilung einfach zuordnen.

 

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